Mitmachen
Beim OV Regensdorf gibt es verschiedene Möglichkeiten Teil unseres Vereins zu werden – ganz nach deinem Interesse und deinem Engagement.
Ob als Passivmitglied, das den Verein ideell und finanziell unterstützt, als Aktivmitglied, das tatkräftig mitanpackt, oder mit der grössten Verantwortung: als Aktivmitglied mit Parzelle, das für das Wohl unserer geliebten Kleintiere und die Pflege eines Stücks Natur verantwortlich ist – bei uns findest du deinen Platz.
Mach mit und werde Teil einer Gemeinschaft, die sich mit Herzblut für Tiere, Natur und Vereinsleben einsetzt.
Passivmitglied
Passivmitglieder sind Freunde und Unterstützer des Vereins, die diesen ideell und finanziell fördern. Sie verfügen über kein Stimm- oder Wahlrecht.
Pflichten der Pasivmitglieder:
- die eigenständige Informationsbeschaffung
- die fristgerechte Bezahlung des Jahresbeitrags
Alle weiteren Aktivitäten, die für Aktivmitglieder verpflichtend sind, sind für Passivmitglieder freiwillig – tatkräftige Mithilfe bei der Betreuung der Tiere und Pflege der Parzellen sowie Unterstützung bei Vereinsanlässen, Projekten oder in der Gemeinschaft ist jedoch jederzeit willkommen und wird sehr geschätzt.
Aktivmitglied
Als Aktivmitglieder können alle natürlichen Personen aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Aktivmitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht sowie ein Antragsrecht gegenüber dem Verein.
Pflichten der Aktivmitglieder:
- eigenständige Informationsbeschaffung
- Tierhaltungspflicht unter Einhaltung der geltenden Tierschutzverordnung und gesetzlichen Bestimmungen
- fristgerechte Bezahlung aller anfallenden Rechungen (Jahresbeiträge, Wasser, Strom, etc.)
- Teilnahme an Frondiensten
- aktives Mitwirken an Vereinsanlässen
Weitere Bestimmungen:
Jedes Aktivmitglied kann verpflichtet werden, mindestens für eine Amtsperiode ein Vereinsamt zu übernehmen.
Aktivmitglied mit Parzelle
Im Unterschied zum regulären Aktivmitglied pachtet das Aktivmitglied mit Parzelle eine Parzelle und trägt die Verantwortung für deren Pflege, Bewirtschaftung sowie für die darauf gehaltenen Tiere. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Aktivmitglieder verfügen über das Stimm- und Wahlrecht sowie über ein Antragsrecht dem Verein gegenüber.
Pflichten der Aktivmitglieder mit Parzelle:
- eigenständige Informationsbeschaffung
- artgerechte Tierhaltung unter Einhaltung der geltenden Tierschutzverordnung und gesetzlichen Bestimmungen
- sorgfältige Pflege und Bewirtschaftung der zugewiesenen Parzelle
- fristgerechte Bezahlung aller anfallenden Rechnungen (Jahresbeitrag, Wasser, Strom etc.)
- Teilnahme an Frondiensten
- aktives Mitwirken an Vereinsanlässen
Weitere Bestimmungen:
Jedes Aktivmitglied kann verpflichtet werden, für mindestens eine Amtsperiode ein Vereinsamt zu übernehmen.